GKV-Spitzenverband

3. Veränderungen durch das elektronische Abrech- nungsverfahren Durch die Einführung des elektronischen Ab- rechnungsverfahrens ergeben sich grundsätz- lich keine Änderungen bei der Abrechnung der von Ihnen erbrachten Leistungen mit den Kran- kenkassen. Die Veränderung besteht in der Nutzung moderner Kommunikationstechnolo- gien für das Abrechnungsverfahren. über einen Dienstleister wie z.B. eine Ab- rechnungsgesellschaft abwickeln zu las- sen oder mittels EDV mit einer Branchensoftware selbst zu erstellen. 1. Abrechnung über einen Dienstleister Haben Sie einen Dienstleister wie z.B. eine Ab- rechnungsgesellschaft mit der Durchführung Ihrer Abrechnung beauftragt, übermittelt diese die maschinell aufbereitete Abrechnung. Inwie- weit sich Änderungen für Sie ergeben, hängt von dem jeweiligen Dienstleister ab. 2. Selbstabrechnung mit eigener und einer Branchensoftware Möchten Sie Ihre Abrechnung mittels einer Branchensoftware selbst vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, entweder elektronisch ver- wertbare Datenträger (CD-ROM, Disketten, etc.) zu verwenden oder die Abrechnungsdaten durch Datentransfer (z. B. via FTAM, X.400, FTP, E-Mail) zu übermitteln. Die Übermittlung elekt- ronischer Datensätze ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie über ein gültiges Institutionskennzeichen (IK) verfügen, eine entsprechende Abrechnungssoft- ware einsetzen und sich zum elektronischen Datenaustausch – soweit bei der jeweiligen Kassenart er- forderlich - angemeldet haben.     Abrechnungsmöglichkeiten Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abrechnung 

Nu t z ung ze i t gemäß e r Kommun i ka t i ons t ec hno l o- g i en un abd i ngba r

Mö g l i c hk e i t d e r Nu t z ung e i ne s D i e ns t l e i s t e r s od e r e i n e r B r a nc h ens o f t wa r e

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