GKV-Spitzenverband

12. Spezifische Regelungen mit der Sozialversichertung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sollten Sie noch weitergehenden Informations- bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner auf Seiten der Landwirtschaftlichen Kranken- kasse oder die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Bereich Informationstechnik - Weißensteinstraße 70-72 34131 Kassel Zentrale Ansprechstelle zum Datenaustausch

Ansprechpartner: Ilona Meyer

Telefon: 0561 785-13383 E-Mail: Ilona.Meyer@svlfg.de (Dienstgebäude: Im Haspelfelde 24, 30173 Hannover)

gerne weiter.

Anmeldung zum Verfahren

Elektronisches Abrechnungsverfahren mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse: Eine Anmeldung ist bei der zuständigen Land- wirtschaftlichen Krankenkasse nicht notwendig. Abrechnung über eine Abrechnungsgesell- schaft: Es ist keine gesonderte Anmeldung erforder- lich. Die Annahmestellen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Abrechnungsdaten (Daten- träger, DFÜ) sowie für die rechnungsbegrün- denden Unterlagen (Verordnungen, Reparatur- und Berechtigungsscheine, Leistungszusagen) sind in der Kostenträgerdatei aufgelistet. Daten- und Belegannahmestellen

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