Folien Gründungsversammlung
Satzung 3
n § 10 Geschäftsführender Vorstand
u Vorsitzende - Stellvertretende Vorsitzende -Geschäftsführer
Neu: 7. Satzungsänderungen, die das Vereinsregister oder das Finanzamt verlangen, kann der Vorstand beschließen, es sei denn es handelt sich um eine Änderung des Satzungszwecks.
u
§ 11 Mitgliedsgruppen
n
Strukturähnliche Anbieter
u
u Konstitution bei mehr als 10 Mitgliedern
§ 12 Landesverbände
n
u V.a. als Grundlage für Verträge mit Kostenträger auf Landesebene
§ 13 Justitiar
n
u Auf dem Gebiet des Medizin- und Sozialversicherungsrechts qualifizierte Rechtsanwaltssozietät
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