RSD_F011 Allgemeine Informationen zur Anerkennung

Animated publication

W I S S E N & A U S K U N F T

Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen Gultig ab 01.01.2022

Wir freuen uns, dass Sie planen, Rehasport zukünftig über den RehaSport Deutschland e.V. anzubieten. Bitte studieren Sie die vorliegenden, allgemeinen Informationen aufmerksam; wir helfen Ihnen danach bei der Beantwortung Ihrer konkreten Fragen sehr gerne weiter. Der Rehabilitationssport Die positiven Auswirkungen von Sport, Training und Bewegung auf Körper, Geist und Seele bestreitet niemand. Ziel ist es deshalb, alle Menschen, insbesondere mit Funktions-, Belastungs- und Aktivitätseinschränkungen, zum langfristigen und eigenverantwortlichen Sporttreiben zu motivieren. Bei bestehenden Einschränkungen gem. § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX1 existiert ein Rechtsanspruch auf Sport. Dieser ist als Rehabilitationssport im § 64 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben. 1 Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, gibt es die sogenannte Rahmenvereinbarung (aktueller Stand: 01. Januar 2022). Dort sind alle für die praktische Umsetzung des Rehasports geltenden Regelungen schriftlich fixiert. Auch die Qualifikation der Übungsleiter ist durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [BAR] vorgegeben (aktueller Stand vom 01. Januar 2020). Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben z.B. in der bisherigen Gruppe oder im Rahmen eines anderen Angebots auf eigene Kosten zu motivieren. Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keiner „Budgetierung“. Der RehaSport Deutschland e.V. 2005 wurde der RehaSport Deutschland e.V. (RSD) als branchenübergreifender Berufsverband gegründet, der alle qualifizierten Anbieter vertritt. Der RSD hat mit den Kostenträgern für alle Bundesländer Vereinbarungen zur Durchführung des Rehabilitationssports abgeschlossen. Eine Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen ist somit für jeden qualifizierten Anbieter bundesweit möglich. Die Anerkennung Wir geben Ihnen folgenden Umsetzungsleitfaden an die Hand und empfehlen Ihnen, diesen sorgfältig durchzuarbeiten. Zu Ihrer eigenen Unterstützung haben wir die Checkliste„Mein Weg zum Rehabilitationssport“ angefügt. Die Rahmenvereinbarung Lesen Sie die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2022 ; diese ist die Grundlage zur Durchführung von Rehabilitationssport und die Inhalte müssen allen Rehasportverantwortlichen vertraut sein.

1 § 2 SGB IX Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem fur das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn dieBeeinträchtigung zu erwarten ist.

REHAB I L I TAT I ONSSPORTANGEBOTE

F011-1/4 ©

Die Voraussetzungen für Übungsleiter In der Übersicht Qualifikationsnachweise für die Leitung von Rehabilitationssportgruppen sind die Anforderungen an die Qualifikation der Übungsleiter formuliert. Beachten Sie, dass vor der Anerkennung jeder Verantwortliche für den Rehabilitationssport das Pflichtmodul 10 UE„RSD Rehasport für Verantwortliche“ 2 und jeder Übungsleiter das Pflichtmodul 8 UE„RSD Rehasport für Übungsleiter“ 3 , sowie einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen muss. Die Mitgliedschaft Grundlage für die Anerkennung Ihrer Angebote ist die ordentliche Mitgliedschaft im RSD. Diese kann über www.rehasport-deutschland.de beantragt werden; die Satzung des RSD ist auf der RSD Internetpräsenz nachlesbar. Die Mitgliedschaft kostet 30 EUR pro Monat bzw. 330 EUR bei jährlicher Zahlung („11 statt 12“). Das Internetportal Nach Aufnahme in den RSD erhalten Sie von der Geschäftsstelle alle für die Anerkennung erforderlichen Formulare. Sobald Sie mit der Handlungsvollmacht den Rehasportverantwortlichen festgelegt haben, werden Ihnen die Zugangsdaten zum Internetportal zugesandt. Dort werden alle Informationen zu den einzelnen Gruppenangeboten eingetragen und fortlaufend gepflegt. Das Portal stellt die Angebotspräsentation gegenüber den Kostenträgern dar. Die Unterlagen Zur Vorbereitung der Anerkennung Ihrer Einrichtungmüssen folgende Unterlagen in der Geschäftsstelle vorliegen: Im Original: • Handlungsvollmacht • Verpflichtungserklärung Rehabilitationssport [inkl. Informationen zu Vertragsverstößen im Rehabilitationssport und zum Rehabilitationssport & Sachleistungsprinzip ] • Informationen zur Abrechnung • Betreuungsvereinbarung der Rehabilitationssportgruppen durch einen Arzt: Betreuende/r / überwachende/r Ärztin/Arzt von Rehabilitations- bzw. Herzsportgruppen • In den Bundesländern Bremen, Hessen und Baden-Württemberg sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. In Kopie: • Qualifikationsnachweise aller Übungsleiter (inkl. Pflichtmodul 8 UE Rehasport für ÜL und 1. Hilfe) • Nachweis des Pflichtmoduls 10 UE Rehasport für Verantwortliche • Grundrisszeichnungen der Räume (inkl. Bezeichnung, qm Angaben und vier Fotos pro Raum) Beachten Sie, dass mind. 5 qm nutzbare Fläche pro Teilnehmer bzw. 3 qm nutzbare Fläche im Wasser vorgehalten werden müssen! • Nachweis eines eigenen Institutionskennzeichen [IK] für Rehabilitationssport • Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für den Rehabilitationssport; das „Risiko“ Rehabilitationssport muss in der Versicherungspolice benannt sein. • Ggf. GbR- bzw. Partnerschaftsvertrag Im Internetportal müssen alle Ressourcen eingetragen und alle Angebote beantragt sein.

2 Die Teilnahme an den 10 UE„RSD Rehasport für Verantwortliche“ kostet 150 EUR. 3 Die Teilnahme an den 8 UE„RSD Rehasport fur Übungsleiter“ kostet 80 EUR.

REHAB I L I TAT I ONSSPORTANGEBOTE

F011 - 2/4 ©

Die Abnahme Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Absprache für den Termin der Abnahme, bei dem die Überprüfung der Angaben durch den RSD erfolgt. Die Anerkennung kostet pauschal 650 Euro zzgl. MwSt. (773,50 Euro inkl. MwSt.). Die Jahresstichtagsmeldung Die Meldung der Anzahl der zum Stichtag betreuten Rehasportler erfolgt am Ende jeden Jahres. Der Rehasportanbieter zahlt pro Rehasportler und Jahr an den RSD als Verein 2,50 EUR und als Nichtverein 5 EUR. Dieser Beitrag beinhaltet u.a. auch die geforderte Unfallversicherung.

REHAB I L I TAT I ONSSPORTANGEBOTE

F011 - 3/4 ©

MeinWeg zum Rehabilitationssport Diese Checkliste ist lediglich eine Arbeitshilfe für Sie und wird nicht eingeschickt!

Schritt 1

Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2022

gelesen am

Rehabilitationssportangebote Beschreibung / Zielgruppen / Inhalte & Ziele

gelesen am

Qualifikationsvoraussetzungen zur Leitung von Rehabilitationssportgruppen

gelesen am

Schritt 2

Grundsätzliche Entscheidung für/gegen Rehabilitationssport

entschieden am

Pflichtmodul 10 UE “RSD Rehasport für Verantwortliche”

teilgenommen am

Anmeldung(en) zum Pflichtmodul „RSD Rehasport für Übungsleiter"

erledigt am

Schritt 3

Ordentliche Mitgliedschaft im RehaSport Deutschland e.V.

beantragt am

Antrag Institutionskennzeichen (Erfassungsbogen) bei ARGE IK

beantragt am

ORIGINALE

Formular Betreuende/r /überwachender Ärztin/Arzt

ausgefüllt/unterschrieben am

Formular Handlungsvollmacht

ausgefüllt/unterschrieben am

Formular Information zur Abrechnung

ausgefüllt/unterschrieben am

Formular Verpflichtungserklärung (4 Seiten)

ausgefüllt/unterschrieben am

landesspezifische Unterlagen für Hessen, Baden-Württemberg, Bremen

ausgefüllt/unterschrieben am

Originale vollständige Unterlagen an die Geschäftsstelle des RSD

gesandt am

KOPIEN (per E-Mail zusenden)

Nachweis Institutionskennzeichen

erledigt am

Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Rehasport

erledigt am

Ggf. GbR-, Partnerschaftsvertrag oder Personalausweis

erledigt am

REHASPORTPORTAL

Zugang

freigeschaltet am

Ressource Arzt und Ort

beantragt am

Ressource Übungsleiter mit vollständigen Qualifikationsnachweisen

beantragt am

Angebote über Internetportal

beantragt am

Schritt 4

Anerkennungstermin

vereinbart am

CHECKL I STE – ME I N WEG ZUM REHAB I L I TAT I ONSSPORT

F011 - 4/4 ©

Made with FlippingBook flipbook maker